Der Mindestlohn wird in Deutschland seit dem 1. Januar 2015 durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Durch diese Regelungen soll flächendeckend ein einheitlicher Mindestlohn gelten. Zu Beginn der Einführung dieses Gesetzes gab es bis Ende 2017 jedoch noch Ausnahmen.
Als Mindestlohn bezeichnet man das kleinste rechtlich zulässige Arbeitsentgelt. Die Regelungen zum Mindestlohn kann durch den Staat, aber auch durch Tarifparteien erfolgen.
Der Mindestlohn kann entweder als Monatslohn oder nach dem Stundensatz ausgezahlt werden. Es kann jedoch auch nach unterschiedlichen Formen des Mindestlohn unterschieden werden:
- Nationaler Mindestlohn (Regelfall)
- Regionaler Mindestlohn
- Branchenspezifischer Mindestlohn
- Berufsspezifischer Mindestlohn
Die Überwachung und Kontrolle zur Einhaltung des Mindestlohns übernimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) der Zollverwaltung. Jedoch obliegen auch dem Arbeitgeber zusätzliche Melde- und Dokumentationspflichten.
Entwicklung des Mindestlohns von 2015 bis Mitte 2022
1. Juli 2022 | 10,45€ |
1. Januar 2022 | 9,82€ |
1. Juli 2021 | 9,60€ |
1. Januar 2021 | 9.50€ |
2020 | 9,35€ |
2019 | 9,19€ |
2018 | 8,84€ |
2017 | 8,84€ |
2016 | 8,50€ |
2015 | 8,50€ |
Diese Seite soll Ihnen erklären, wie der Mindestlohn zustande kommt, welche Arten es gibt und auf welcher rechtlichen Grundlage die Höhe des Mindestlohns festgesetzt wird.