Änderung des Mindestlohns

In Deutschland wurde der gesetzliche Mindestlohn zu Jahresbeginn 2015, zunächst mit einem Stundensatz in Höhe von 8,50€, eingeleitet. Nach mehrjähriger und strittiger Debatte in der Politik und Wirtschaft hatten sich die Parteien CDU/CSU und SPD in den Koalitionsverhandlungen und im Koalitionsvertrag Ende 2013 auf einen Mindestlohn geeinigt. 2017 fand der erste Zuwachs statt, bei der die Untergrenze auf 8,84€ erhöht wurde. Der Betrag wird, so ist es im Mindestlohngesetz festgeschrieben, regelmäßig alle zwei Jahre neu inspiziert. 

Die Mindestlohnkommission hat als Fundament für ihre Entscheidung den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes zurate gezogen, worin die tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen dokumentiert sind. Für die erste Stufe der gegenwärtigen Steigerung wurden die Tarifabschlüsse 2016 und 2017 miteinbezogen und für die zweite Stufe zusätzlich die des ersten Halbjahres 2018.

Aufgrund der gemachten Kenntnisse und die der vorangegangenen Jahre stieg der Mindestlohn im Jahre 2021 an und wird auch im Jahre 2022 ansteigen. Die Mindestlohnkommission hat am 30.06.2020 eine Anregung für die Jahre 2021 und 2022 geäußert. Der Mindestlohn stieg am 01.01.2021 um 15 Cent und betrug damit 9,50€. 

Die Mindestlohnkommission sah vor, dass der Mindestlohn in drei weiteren Stufen ab dem 01.01. erhöht wird. Der Mindestlohn erlebte eine zweite Anhebung am 01.07. 2021 auf 9,60€ und wird am 01.01.2022 eine dritte Anhebung und am 01.07.2022 schließlich einen Anstieg auf 10,45€ erleben, wenn die Bundesregierung dem zustimmen sollte.

In der Gewerkschaftspolitik stehen Tarifverträge im Mittelpunkt. Mit diesem Hilfsmittel konzipieren Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände seit 100 Jahren die Arbeits- und Lebensgrundlage der Erwerbstätigen. Dies ist auch ein Grund, warum diese vom Staat vorgeschriebenen Werte abgewendet werden. Denn durch eine staatliche Lohnfestlegungspolitik kann sich eine solide Konkurrenz zur Institution der Tarifautonomie und demzufolge zur Regelungskompetenz der Gewerkschaften bilden. Schließlich entstand aus der Neigung für die Tarifautonomie auch die gewerkschaftliche Beanstandung staatlich festgelegter Mindestlöhne. Es ist heutzutage eine Änderung der Einstellung über den Mindestlohn  bemerkbar. Da es grundlegend um den Arbeitnehmer geht, geben viele nach und haben eine für alle realisierbare Mindestlohnpolitik als vorrangiges Ziel. 

Mit der nachlassenden Stabilisierung von Flächentarifen, insbesondere in den neuen Branchen und im Dienstleistungssektor ist das Argument, dass der staatliche Mindestlohn die Tarifautonomie gefährde, nicht mehr so stark. Denn in immer mehr Sektoren der Wirtschaft arbeiten Erwerbstätige zu niedrigen Löhnen. Empfänger von ALG II sind keine Erwerbslosen, sondern Erwerbstätige, die so wenig einnehmen, dass der Staat ihr geringes Einkommen aufstocken muss.