Formen des Mindestlohns

Es sind drei verschiedene Arten von Mindestlöhnen vorhanden:

  • Branchenspezifische Mindestlohn
  • Regionale Mindestlohn
  • Nationaler Mindestlohn

Bei dem branchenspezifischen Mindestlohn einigen sich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften eigenständig auf einen für ein Arbeitsgebiet bestimmten Mindestlohn und dann erklärt der Gesetzgeber diesen daraufhin für alle Unternehmen dieses Arbeitsgebiets für allgemeinverbindlich. Auch Betriebe, die nicht im Arbeitgeberverband sind, müssen den Mindestlohn bezahlen. 

Der Gesetzgeber beschließt für einzelne Branchen eine Lohnuntergrenze, die sich zwischen den Branchen unterscheiden kann. Der Gesetzgeber kann auch für alle Branchen einen einheitlichen Mindestlohn festsetzen.

In Deutschland liegt ein einheitlicher Mindestlohn, der in den beiden Anfangsjahren 8,50€ pro Stunde betrug, vor. Zuvor gab es von Tarifpartnern verabredete Branchen-Mindestlöhne, die der Gesetzgeber für allgemeinverbindlich vorgeschrieben hatte. Für diese Branchenregelungen galten nach der Aufnahme des einheitlichen Mindestlohns Übergangsfristen. 

Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Angestellten sorgfältig verzeichnen, sofern diese weniger als einen bestimmten Mindestlohn erwerben. Die Überprüfung hat der Staat dem Zoll weiterzuleiten. Der Zoll wird bei einschlägigen Beanstandungen seitens der Arbeitnehmer agieren und vollzieht Stichproben. 

Als Bestrafung für Arbeitgeber legt der Gesetzgeber Bußgelder und den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen fest. Zudem kann auch ein Strafverfahren eingeleitet werden, wenn die Arbeitgeber durch das Unterschreiten des Mindestlohns Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten haben.     

Der Mindestlohn soll Armut bei den Arbeitnehmern trotz einer Vollzeitbeschäftigung vermeiden. Vor der Einführung des Mindestlohns erwirtschafteten zahlreiche Erwerbstätige so wenig, dass sie davon ihre Existenz nicht aufrechterhalten konnten. Sie mussten ihre Einkünfte durch zusätzliches Arbeitslosengeld II aufstocken. Die Absicht der Vertreter war es zudem, die staatlichen Kosten einzusparen. Darüber hinaus wollten sie mit dem Mindestlohn bezwecken, dass die Empfänger mehr in die gesetzliche Rentenversicherung entrichten und damit später mehr Rente beziehen können. Auch war ein wirtschaftlicher Grund gegeben, und man erhoffte sich mehr Kaufkraft für Geringverdiener und dadurch effektive Aufschwünge auf die Binnenkonjunktur. Kritiker spekulierten einen Abbau von Arbeitsplätzen, weil sich die Erwerbstätigkeit zu diesem Lohnniveau für viele Arbeitgeber nicht rentieren würde.