Mindestlohn und Mindestlohngesetz

Das Gesetz zur Anordnung des allgemeinen Mindestlohns wurde am 11.08.2014 verabschiedet. Das Gesetz hatte zuerst teilweise, bis zum 31.12.2017 befristete Übergangsregelungen. Dieses bereits im Koalitionsvertrag festgehaltene Gesetz soll für Erwerbstätige einen Mindestschutz einschließen, der sich branchenübergreifend darstellt und allen Erwerbstätigen ab dem 01.01.2015 eine Brutto-Lohnvergütung i.H.v. 8,50€ je Zeitstunde garantieren soll. 

Nach § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt dieses Gesetz für Erwerbstätige. Ausgenommen vom Einsatzbereich des Gesetzes sind Schüler, die keine vollendete Berufsausbildung haben und auch ehrenamtliche tätige Personen werden nicht miteinbezogen. 

§ 3 MiLoG beinhaltet ein gesetzliches Verbot, den Mindestlohn zu unterschreiten. Sollte der Arbeitgeber ein Arbeitsgehalt zahlen, welches sich unter demjenigen des Mindestlohngesetzes befindet, ist eine Vertragsverlängerung nicht erforderlich, da Kraft des Gesetzes der Mindestlohn gilt. 

Gem. § 20 MiLoG sind Arbeitgeber dazu angewiesen, den Mindestlohn zu bezahlen. Für Arbeitgeber, die diese Anordnung nicht beachten, hält das Gesetz ein Bußgeld von bis zu 500.000€ vor. 

Auch Überstunden müssen ebenfalls mit dem Mindestlohn bezahlt werden. Erhält ein Arbeitnehmer für seine Arbeitsstunden im Monat durchschnittlich weniger als den Mindestlohn, so ist dies rechtswidrig. Dazu müssten Überstunden auf ein Zeitarbeitskonto laufen, welches zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschlossen wurde.

Geringfügig Beschäftigte haben einen Anspruch auf den Mindestlohn. Laut Arbeitsrecht stehen ihnen ebenfalls vergütete Urlaubs- und Krankheitstage zu, die Arbeitgeber mitzählen muss. Geringfügig Beschäftigte geraten mit Überstunden und Urlaubstagen leicht über die 450-Euro-Grenze. Darauf haben die Arbeitgeber zu achten.    

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer den Mindestlohn spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats der Arbeitstätigkeit zahlen. Der Bankarbeitstag orientiert sich nach den Öffnungstagen in Frankfurt am Main.